Geld zurück vom Online-Casino: Was Spieler in Österreich wirklich holen können

Aktuell für August 2026
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Wer in Österreich bei einem Online-Casino Geld verloren hat, fragt sich: lässt sich das zurückholen, und wenn ja, wie? Die Antwort ist ungewöhnlich klar — und sie kommt nicht von Anbietern, sondern von Gerichten. Der Oberste Gerichtshof hat in mittlerweile mehreren Entscheidungen zwischen April 2025 und März 2026 bestätigt, dass Glücksspielverträge mit nicht konzessionierten Anbietern nichtig sind und Spieler ihre Einsätze zurückverlangen können. Davor liegt allerdings ein Stück Weg: Transaktionsliste, Aufforderungsschreiben, oft ein Prozessfinanzierer und nicht selten ein gerichtliches Verfahren. Der folgende Leitfaden zeigt auf, was die Rechtslage hergibt, was Spieler tatsächlich erlebt haben und wo die Engpässe liegen.

Ein Spieler sitzt an einem Laptop, auf dessen Bildschirm ein Kontoauszug mit hervorgehobenen Casino-Transaktionen und einem Paragrafenzeichen zu sehen ist
Sechs OGH-Urteile und ein EuGH-Urteil haben die Rückforderung von Spielverlusten gegen nicht konzessionierte Online-Casinos in Österreich zur verlässlichen Rechtsposition gemacht

Stand: 13. August 2026 — verifiziert gegen die RIS-Rechtsdatenbank des Bundes (ris.bka.gv.at) und die geltende Fassung des Glücksspielgesetzes.

Geld zurück vom Online-Casino: Warum Ihre Chancen 2026 besser stehen als je zuvor

Wer in Österreich Online-Glücksspiel spielt, tut dies fast immer bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession. Win2day, betrieben von der Österreichischen Lotterien GmbH, ist als einziges Online-Casino landesweit konzessioniert; alle anderen Plattformen — Bwin, Bet365, Mr Green, Tipico und wie sie heißen — operieren ohne diese Lizenz. Das Glücksspielgesetz (GSpG) macht diese Geschäftstätigkeit in Österreich unzulässig, und die Folge ist eine, die in anderen Märkten selten so klar eintritt wie hier: die Verträge, die ein Spieler mit einem solchen Anbieter schließt, sind von Anfang an unwirksam.

Daraus entsteht ein Anspruch, der in seiner Schärfe ungewöhnlich ist. Was eingesetzt wurde, kann zurückverlangt werden. Was an Gewinnen ausgezahlt wurde, wird abgezogen — rückforderbar ist allein der Nettoverlust, also die Summe der Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen. Wer 12.000 EUR eingezahlt und 3.500 EUR wieder ausgezahlt bekommen hat, kann 8.500 EUR zurückfordern. Der OGH hat das in seiner ständigen Rechtsprechung bestätigt, gestützt auf § 879 ABGB: ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig.

Was „Erfahrung“ in diesem Zusammenhang konkret heißt, hat sich in den letzten zwölf Monaten verändert. War die Rückforderung 2024 noch ein Sonderfall, den wenige Spieler kannten, ist sie 2026 ein Massengeschäft. AdvoFin, einer der großen Prozessfinanzierer, spricht von über 10.000 betreuten Fällen und mehr als 75 Millionen EUR zurückgeholter Summe. Vier österreichische Kanzleien und Prozessfinanzierer haben sich auf dieses Feld spezialisiert; Foren wie Forum-Glücksspielsucht dokumentieren Vergleiche mit fünfstelligen Summen. Was im Raum steht, ist die Verbindung zweier Dinge: einer Rechtsprechung, die auf der Spielerseite steht, und einer Infrastruktur, die das Verfahren auch tatsächlich trägt.

Wer kann zurückfordern? Die Voraussetzungen im Überblick

Anspruch auf Rückforderung hat, wer drei Voraussetzungen erfüllt. Erstens: Wohnsitz in Österreich, und die Spielteilnahme muss von Österreich aus erfolgt sein. Wer im Urlaub in Spanien spielt, fällt aus diesem Rahmen — das Recht des Wohnsitzstaates greift dann nicht. Zweitens: gespielt wurde bei einem nicht konzessionierten Anbieter. Wer bei win2day spielt, hat keinen Rückforderungsanspruch; win2day ist die einzige Plattform, die in Österreich legal Online-Glücksspiel anbietet. Drittens: die Transaktionsliste muss vorgelegt werden können, also die Summe der Ein- und Auszahlungen lückenlos dokumentiert.

Diese drei Voraussetzungen sind nicht hochkomplex, aber sie entscheiden, ob ein Fall überhaupt entsteht. Bei Spielern, die mit kleinen Beträgen über mehrere Jahre bei vielen Anbietern gespielt haben, ist die Dokumentationspflicht die eigentliche Hürde — nicht die Rechtsfrage. Die gute Nachricht: Transaktionslisten lassen sich beim Anbieter anfordern, oder aus Kontoauszügen und Kreditkartenabrechnungen rekonstruieren. Wer diese Liste hat, hat einen Fall.

So läuft die Rückforderung ab: Von der Transaktionsliste zum Bescheid

Der praktische Ablauf folgt vier Schritten, die sich in der österreichischen Praxis herausgebildet haben. Der erste Schritt ist die Transaktionsliste: entweder direkt beim Casino anfordern — die meisten antworten, wenn auch mit Verzögerung — oder aus Kontoauszügen, Kreditkartenabrechnungen und E-Wallet-Historien selbst rekonstruieren. Was am Ende zählt, ist eine lückenlose Aufstellung, welche Beträge wann auf welches Spielerkonto eingezahlt und welche Gewinne ausgezahlt wurden.

Der zweite Schritt ist die Berechnung des Nettoverlusts: Einzahlungen minus Auszahlungen. Wer in dieser Phase Gewinne unterschlägt oder Einzahlungen aufrundet, baut sich selbst eine Schwäche in den späteren Fall. Der dritte Schritt ist das außergerichtliche Aufforderungsschreiben an den Betreiber, mit Fristsetzung und dem Hinweis auf die OGH-Rechtsprechung. Viele Anbieter — vor allem die Malta-lizenzierten — reagieren hier mit einem Vergleichsangebot, weil ein gerichtliches Verfahren für sie teurer wäre als eine Einigung.

Der vierte Schritt ist die gerichtliche Klage, wenn der Betreiber ablehnt oder schweigt. Hier kommt typischerweise ein Prozessfinanzierer ins Spiel, der das Kostenrisiko übernimmt. Was als einfacher Brief an ein Casino beginnt, endet — wenn es gut läuft — mit einem Vergleich oder einem Urteil, das vollstreckbar ist.

Wie lange dauert es wirklich? Zeitrahmen und was ihn beeinflusst

Wer außergerichtlich vergleicht, ist in der Regel in drei bis sechs Monaten durch. Wer klagen muss, braucht mehr Geduld: in erster Instanz rechnet die Praxis mit sechs bis fünfzehn Monaten, je nach Auslastung des Gerichts, Komplexität des Falls und Kooperationsbereitschaft des Betreibers. Hinzu kommt die Vollstreckung — gerade bei Curaçao-Anbietern kein Selbstläufer, auch wenn sie funktioniert.

Was die Dauer verlängert, ist meist nicht die Rechtsfrage selbst, sondern die Person des Betreibers. Malta-Anbieter sind in der Regel schneller zu erreichen, weil sie in einem EU-Rechtsraum sitzen und die Vollstreckung über die EuGVVO läuft. Curaçao-Anbieter sitzen offshore, ohne Vollstreckungsabkommen mit der EU — die Exekution ist aufwendiger, aber nicht aussichtslos; G+L Rechtsanwälte und AdvoFin führen aktuell solche Verfahren, und Vergleiche mit fünfstelligen Summen sind dokumentiert.

Was die Dauer verkürzt, ist eine saubere Akte: vollständige Transaktionsliste, klare Berechnung, frühzeitige außergerichtliche Kontaktaufnahme. Spieler, die ihre Unterlagen binnen zwei Wochen zusammenstellen und innerhalb eines Monats nach Verlust das Aufforderungsschreiben versenden, gewinnen im Schnitt zwei bis drei Monate.

Erfahrungsberichte: Was Spieler in der Praxis erlebt haben

Die nüchternen Zahlen, die die Prozessfinanzierer nennen, sagen viel — aber nicht alles. AdvoFin berichtet von über 10.000 betreuten Kunden und mehr als 75 Millionen EUR zurückgeholter Summe. Padronus gibt eine Erfolgsquote von über 90 % an. CasinoHelp vermittelt Spieler mit Wohnsitz in Österreich an Partnerkanzleien. Was diese Zahlen nicht zeigen, ist die Verteilung: Es gibt Spieler, die fünfstellige Beträge zurückholen, und Spieler, deren Fall mit einem Vergleich über ein paar tausend Euro endet — und es gibt Fälle, in denen gar nichts zurückkommt, weil der Anbieter insolvent ist oder nicht greifbar.

Der Standard fasst die Lage in einem Satz zusammen, der auf der Seite der Spieler steht und sie trotzdem warnt: „Trotz der mittlerweile eindeutigen, abgesicherten Rechtslage ist Vorsicht geboten — Denn auch wenn Spielerinnen und Spieler ihr Geld zurückverlangen dürfen, ist es oft schwierig, die Ansprüche tatsächlich durchzusetzen.“ Das ist kein Widerspruch zur Rechtsprechung; es ist die praktische Seite eines zivilrechtlichen Anspruchs, der durchgesetzt werden muss.

Foren wie Forum-Glücksspielsucht dokumentieren, was die Prozessfinanzierer nicht zeigen: einzelne Vergleiche, mit oder ohne Anwalt, mit und ohne Klage, gegen Malta- und Curaçao-Anbieter. Wer sich ein Bild machen will, was im eigenen Fall realistisch ist, findet dort mehr als in jeder Werbebroschüre eines Prozessfinanzierers — und muss die Beiträge gegen den Strich lesen, weil auch dort Wunsch und Wirklichkeit eng beieinanderstehen.

Wenn das Casino zurückfordert: Der umgekehrte Fall

Dass ein Glücksspielvertrag nichtig ist, wirkt in beide Richtungen. Was für den Spieler bedeutet, dass er seine Einsätze zurückfordern kann, bedeutet für den Betreiber, dass er theoretisch auch ausgezahlte Gewinne zurückverlangen könnte. In der Praxis kommt das selten vor — die meisten Anbieter verzichten darauf, weil sie damit ihren eigenen Marktauftritt in Frage stellen würden —, aber die Möglichkeit besteht.

Für Spieler heißt das: Wer einen großen Gewinn auszahlt und ihn auf ein Bankkonto überweist, hat das Geld rechtlich betrachtet „ohne Grund“ erhalten. Ob ein Anbieter diesen Hebel zieht, hängt vom Einzelfall ab; in der österreichischen Praxis ist die umgekehrte Forderung bislang kein Massenphänomen, aber sie ist auch nicht ausgeschlossen. Wer sich in dieser Situation befindet, sollte einen Anwalt einschalten — die Frage, ob der Verlust durch Spielsucht oder Geschäftsunfähigkeit den Spieler schützt, steht dann auf einem anderen Blatt.

Das rechtliche Fundament der Rückforderung: GSpG, OGH-Urteile und was der EuGH für Österreich entschieden hat

Die Rückforderung ruht auf drei Säulen, die zusammenhalten müssen, damit ein Fall überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Die erste Säule ist das nationale Recht: das Glücksspielgesetz (GSpG) macht die Geschäftstätigkeit nicht konzessionierter Anbieter in Österreich unzulässig, und § 879 ABGB erklärt Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, für nichtig. Die zweite Säule ist die höchstrichterliche Rechtsprechung: der OGH hat die Position des Spielers in ständiger Rechtsprechung bestätigt, etwa in den Entscheidungen 8 Ob 54/25m (94.500 EUR gegen einen Curaçao-Betreiber), 7 Ob 112/25h, 7 Ob 206/25g und 3 Ob 148/25y (57.843,74 EUR gegen ein Malta-Casino). Die dritte Säule ist europäisch: der EuGH hat in der Entscheidung C-77/24 (Wunner) am 15. Januar 2026 bestätigt, dass für die Rückforderung das Recht des Wohnsitz-Mitgliedstaats des Spielers gilt — eine Weichenstellung, die Ansprüche gegen Malta- und Offshore-Anbieter von europäischer Seite absichert.

Nahaufnahme eines juristischen Dokuments mit dem Schriftzug „OGH“ und hervorgehobenen Aktenzeichen, daneben die EU-Flagge als Verweis auf den EuGH
Der OGH hat in mittlerweile sechs Entscheidungen zwischen April 2025 und März 2026 die Rückforderung gegen Anbieter ohne österreichische Konzession bestätigt — darunter Beträge von über 94.000 EUR

Was die drei Ebenen zusammenhält, ist das Zusammenspiel im Einzelfall. Wer heute eine Klage einbringt, stützt sich materiell auf § 879 ABGB und das GSpG, prozessual auf die OGH-Rechtsprechung, und international auf das Rome-II-Regime, das der EuGH 2026 bestätigt hat. Die Rechtsposition ist gefestigt; die Frage, die bleibt, ist die praktische: Wie kommt das Geld zum Spieler?

Mit oder ohne Anwalt: Welcher Weg für Sie der richtige ist

Wer seine Spielverluste zurückfordern will, steht vor einer Wegwahl, die nicht trivial ist. Der Weg ohne Anwalt ist möglich, wenn der Fall klar ist: dokumentierte Transaktionsliste, eindeutig nicht konzessionierter Anbieter, Berechnung des Nettoverlusts. In dieser Konstellation reicht ein Aufforderungsschreiben, das die Rechtslage zitiert; viele Malta-Anbieter zahlen in dieser Konstellation einen Vergleich.

Der Weg mit Anwalt — oder mit Prozessfinanzierer — wird dann unverzichtbar, wenn der Fall komplexer wird. Das ist der Fall, wenn der Anbieter nicht auf das Aufforderungsschreiben reagiert, wenn die Vollstreckung im Ausland läuft, oder wenn der Spieler sich auf Spielsucht / partielle Geschäftsunfähigkeit beruft. Hier zählt jeder Verfahrensfehler, und ein Anwalt, der sich auf Glücksspielrecht versteht, ist seine Provision wert.

Die Kostenfrage ist eine eigene Rechnung. Ein Anwalt, der auf Stundenbasis arbeitet, kommt für ein durchschnittliches Verfahren schnell auf einige tausend Euro — bevor überhaupt ein Cent zurück ist. Ein Prozessfinanzierer übernimmt das Kostenrisiko vollständig und nimmt im Erfolgsfall eine Quote zwischen 19 % (außergerichtlich) und 37 % (Gerichtsverfahren). Für Spieler mit einem Streitwert im niedrigen vierstelligen Bereich ist die Eigeninitiative günstiger; für alles darüber in der Regel der Prozessfinanzierer.

Musterbrief und Aufforderungsschreiben: So formulieren Sie Ihre Forderung

Ein wirksames Aufforderungsschreiben muss vier Dinge enthalten: die Identifikation des Spielers (Name, Anschrift, Kontonummer beim Anbieter), die Aufstellung der Ein- und Auszahlungen mit Datum und Betrag, den errechneten Nettoverlust, und die Frist zur Rückzahlung. Was die Sache juristisch schärft, ist die Bezugnahme auf die einschlägigen OGH-Entscheidungen und auf die EuGH-Entscheidung C-77/24 Wunner. Wer das Schreiben mit „ich berufe mich auf die ständige Rechtsprechung des OGH“ formuliert, signalisiert dem Betreiber, dass er weiß, was ihn erwartet.

Musterbriefe zirkulieren im Netz, kostenlos wie kostenpflichtig. Die Fachseite von Gl-Recht bietet eine Vorlage; CasinoKlage, silber.legal und Padronus stellen eigene Varianten bereit. Was die kostenpflichtigen Varianten bieten, ist eine individuelle Berechnung und Begleitung; was die kostenlosen leisten, ist das Grundgerüst. Wer das Schreiben selbst aufsetzt, sollte es per Einschreiben versenden — der Zugangsnachweis zählt, wenn die Sache vor Gericht geht.

Außergerichtlich oder vor Gericht: Zwei Wege im Vergleich

Außergerichtlich Gerichtlich
Dauer 3–6 Monate 6–15 Monate (1. Instanz)
Kostenrisiko Spieler gering hoch, ohne Prozessfinanzierer
Erfolgsquote hoch bei Malta-Anbietern hoch, mit Vollstreckungs-Titel
Erfolgsprovision 19 % (AdvoFin, CasinoHelp) 35–37 %
Vollstreckbar nein ja, nach rechtskräftigem Urteil

Die außergerichtliche Einigung ist schneller und günstiger. Sie liefert dem Spieler einen Vergleich, der gezahlt wird — aber keinen vollstreckbaren Titel. Wenn der Anbieter später nicht zahlt, fängt das Verfahren von vorn an. Das gerichtliche Verfahren ist langsamer und teurer, liefert aber einen Titel, der vollstreckbar ist. Wer die Wahl hat, wägt ab: niedriger Streitwert und kooperativer Anbieter → außergerichtlich; hoher Streitwert oder widerspenstiger Anbieter → gerichtlich.

Die wichtigsten OGH- und EuGH-Urteile: Was die Gerichte entschieden haben

Aktenzeichen Datum Gericht Sitz des Casinos Entscheidung / Leitsatz
8 Ob 54/25m 25.04.2025 OGH Curaçao 94.500 EUR Rückforderung bestätigt; Verlustzeitraum Juli 2023 – Februar 2024
7 Ob 112/25h 07.08.2025 OGH Malta Rückforderung bestätigt; Verlustzeitraum April 2020 – November 2023
7 Ob 206/25g 17.12.2025 OGH Malta Rückforderung bestätigt; Verlustzeitraum 8.12.2020 – 13.4.2022; österreichisches Recht anwendbar
3 Ob 148/25y 25.03.2026 OGH Malta 57.843,74 EUR; Exekution LG Leoben
C-77/24 (Wunner) 15.01.2026 CJEU EU-Mitgliedstaat Rome II: Recht des Wohnsitzstaates anwendbar
LG Salzburg LG Salzburg bet365 ~500.000 EUR auf Basis Spielsucht / partielle Geschäftsunfähigkeit

Was die Reihe zeigt, ist eine Rechtsprechung, die in zweiter Linie über Streitwerte spricht — in erster Linie spricht sie über die Frage, ob die Verträge nichtig sind. Und diese Frage ist seit April 2025 unverändert: ja, sie sind nichtig.

Prozessfinanzierung und Forderungskauf: Wenn Dritte Ihr Verfahren tragen

Prozessfinanzierung funktioniert nach einem einfachen Prinzip: ein Dritter — typischerweise eine spezialisierte Gesellschaft — übernimmt alle Kosten des Verfahrens und bekommt im Erfolgsfall einen Anteil am Erlös. Im Misserfolgsfall trägt der Finanzierer die Kosten; der Spieler geht leer aus, aber ohne Verlust. Das ist der Hebel, der die Rückforderung für Spieler ohne liquide Mittel überhaupt zugänglich macht.

Die vier wichtigsten Anbieter im österreichischen Markt unterscheiden sich in ihren Modellen. AdvoFin arbeitet mit einer Beteiligungsquote von 37 % bei Gerichtsverfahren und 19 % bei außergerichtlicher Einigung; über 10.000 Kunden, mehr als 75 Mio. EUR zurückgeholt. CasinoHelp verlangt 35 % nach Klage und 19 % außergerichtlich, finanziert aber nur Verfahren gegen EU-Anbieter. Padronus gibt eine Erfolgsquote von über 90 % an und finanziert Tausende Verfahren; das Kostenrisiko für den Spieler ist null. Casinoklage vermittelt über Partnerkanzleien.

Was die Prozessfinanzierung nicht leistet, ist die Auswahl des Anbieters: nicht jeder Prozessfinanzierer nimmt jeden Fall. Mindeststreitwerte liegen typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich, und manche Anbieter — etwa Curaçao-Casinos ohne klare Betreiberstruktur — werden von einigen Finanzierern ausgeschlossen. Hier hilft ein Vergleich, bevor man sich bindet.

Curaçao oder Malta: Warum der Sitz des Casinos über Ihren Erfolg entscheidet

Die zwei Jurisdiktionen, in denen nicht konzessionierte Anbieter sitzen, sind Curaçao und Malta. Der Unterschied ist nicht theoretisch — er entscheidet, wie schnell das Geld beim Spieler ankommt. Malta-Anbieter sitzen in der EU, unterliegen der EuGVVO, und die Vollstreckung eines österreichischen Titels läuft über die europäischen Vollstreckungsregeln. Das ist aufwendig, aber gangbar.

Curaçao-Anbieter sitzen offshore, ohne Vollstreckungsabkommen mit der EU. Die Vollstreckung eines österreichischen Titels ist hier deutlich aufwendiger, und viele Prozessfinanzierer schließen Curaçao-Fälle deshalb von vornherein aus. Aber: AdvoFin und G+L Rechtsanwälte führen solche Verfahren, und im Forum-Glücksspielsucht sind Vergleiche gegen Curaçao-Anbieter mit fünfstelligen Summen dokumentiert. Was die Sache möglich macht, ist die Bereitschaft des Anbieters, sich zu vergleichen — viele Curaçao-Casinos sehen einen Vergleich als günstiger an als ein öffentliches Gerichtsverfahren mit unsicherem Ausgang.

Der OGH und der EuGH haben beide Jurisdiktionen für angreifbar erklärt. 8 Ob 54/25m betraf einen Curaçao-Anbieter (94.500 EUR); 7 Ob 112/25h, 7 Ob 206/25g und 3 Ob 148/25y betrafen Malta-Anbieter. Was die Anbieter in beiden Fällen rettet, ist nicht ihre Lizenz, sondern ihre Greifbarkeit.

Die Glücksspielreform 2026: Was die geplante Marktöffnung für Rückforderungen bedeutet

Der Begutachtungsentwurf vom 29. Juni 2026 sieht vor, dass ab dem 1. Oktober 2027 mehrere Anbieter eine Online-Konzession erhalten können — eine Abkehr vom Monopol, das heute gilt. Bisher illegale Anbieter müssen ab dem 1. Jänner 2027 ihr Angebot einstellen, um sich bewerben zu können; nach einer Sperrfrist von 18 Monaten (ab 2030: 24 Monaten) wäre eine Lizenzerteilung möglich.

Was die Reform für laufende Rückforderungen bedeutet, ist klar: nichts. Bestandsschutz für Altverluste gilt, weil die Reform die Rechtslage rückwirkend nicht ändert — sie schafft nur den Rahmen für künftige legale Anbieter. Spieler, die jetzt handeln, sichern sich die aktuelle Rechtsprechung; Spieler, die zuwarten, riskieren eine spätere Rechtsunsicherheit, falls die Reform Bestandsschutz nicht ausdrücklich regelt. Bis zum Inkrafttreten bleibt das Monopol, und damit bleibt die Rechtslage, die diese Seite beschreibt.

Zahlungswege für die Rückforderung: Welche Methode Ihr Geld tatsächlich zurückbringt

Nicht jeder Zahlungsweg, mit dem Spieler bei einem Online-Casino einzahlen, eignet sich gleich gut für die Rückforderung. Die Spanne reicht von „sehr gut machbar“ (Kreditkarte, Bankeinzug) bis „nur über den Zivilrechtsweg“ (Paysafecard, Sofortüberweisung). Wer den Hebel, den die Zahlungsmethode bietet, richtig einschätzt, kann Monate sparen.

Was die Methoden gemeinsam haben, ist ihre Grenze: Weder Chargeback noch Käuferschutz bieten bei Glücksspielzahlungen einen sicheren Rückzahlungsanspruch, da diese von den Bedingungen der Zahlungsdienstleister explizit ausgeschlossen sind. Das österreichische Lizenzmodell für win2day bietet zwar ein reguliertes Umfeld — inklusive Register-Anbindung, Limit-Pflichten, staatlicher Aufsicht durch das BMF und lokalem Gerichtsstand —, doch auch dort gibt es weder eine Einlagensicherung noch eine Auszahlungsgarantie für private Glücksspielkonten. Wer auf Rückbuchungen bei nicht lizenzierten Anbietern setzt, sollte wissen, dass Banken oder Zahlungsdienstleister den Antrag meist ablehnen. Der einzige verlässliche Weg ist der Zivilrechtsweg, für den Sie lückenlose Transaktionslisten benötigen.

Kreditkarte und Bankeinzug: Chargeback als schnellster Weg

Kreditkarten und Lastschriften sind die schnellsten Wege zur Rückbuchung, weil beide Mechanismen eingebaut haben, die den Spieler schützen. Bei Kreditkarten ist es der Chargeback: der Karteninhaber beantragt bei seiner Bank die Rückbuchung, mit Begründung — hier: „illegale Dienstleistung“, gestützt auf die OGH-Rechtsprechung. Die Bank prüft, kontaktiert den Acquirer (die Bank des Casinos) und storniert die Zahlung, wenn die Begründung trägt.

Bei Lastschriften ist es das Widerspruchsrecht: der Kontoinhaber kann einer abgebuchten Lastschrift binnen sechs Wochen widersprechen, und die Bank muss den Betrag erstattet. Das gilt auch für Casinos, die per Lastschrift eingezogen haben — die Frist beginnt mit dem Tag der Abbuchung.

Die Grenzen sind real. Banken lehnen Chargebacks ab, wenn der Karteninhaber den Fall nicht plausibel darlegen kann; manche Banken verlangen eine schriftliche Begründung. Und: Chargeback deckt nur die jeweilige Transaktion — wer den Nettoverlust über mehrere Monate zurückholen will, braucht den Zivilrechtsweg zusätzlich.

PayPal, Klarna und Trustly: Rückbuchung über E-Wallets

PayPal-Transaktionen sind in den Nutzungsbedingungen für Glücksspiele ausgeschlossen. Ein Käuferschutz greift hier daher nicht. Wer per PayPal bei einem Online-Casino eingezahlt hat, muss für eine Rückforderung den Zivilrechtsweg gehen.

Klarna funktioniert anders, weil Klarna als Zahlungsmethode zwischen Spieler und Casino tritt. Bei Rechnungskauf kann der Spieler die Zahlung stoppen, bevor sie abgebucht wird — das ist ein Hebel, der dem Chargeback nahekommt. Bei Ratenzahlung gilt Ähnliches. Klarna ist im Glücksspielbereich allerdings wenig verbreitet, weil die meisten Casinos Klarna nicht als Zahlungsmethode anbieten.

Trustly ist eine direkte Bankanbindung. Da kein zwischengeschalteter Zahlungsdienstleister mit Käuferschutz agiert, ist eine Rückforderung über diesen Weg nicht möglich. Wer per Trustly gezahlt hat, geht den Zivilrechtsweg.

Sofortüberweisung: So holen Sie Sofort-Transaktionen zurück

Sofortüberweisung funktioniert wie eine direkte Banküberweisung. Es gibt keinen Käuferschutz oder Rückbuchungsmechanismus. Wer per Sofortüberweisung bei einem Casino eingezahlt hat, kann die Zahlung nicht über den Zahlungsdienstleister zurückholen.

Was bleibt, ist der Zivilrechtsweg. Hier wird die Dokumentation zum entscheidenden Faktor: Kontoauszug, Bestätigungsmail, Buchungsbeleg — wer diese Unterlagen hat, kann den Fall später sauber belegen. In Kombination mit dem Aufforderungsschreiben und einem Prozessfinanzierer ist Sofortüberweisung kein Hindernis, sondern nur ein aufwendigerer Weg.

Paysafecard und Prepaid: Die schwierigste Rückforderung

Paysafecard ist die anonymste und gleichzeitig schwierigste Methode, eine Rückforderung anzugehen. Wer mit Paysafecard-Guthaben eingezahlt hat, hat keine direkte Bankverbindung zum Casino — die Transaktion läuft über einen PIN-Code, der an der Tankstelle oder im Online-Shop gekauft wird.

Rückverfolgung ist trotzdem möglich. Paysafecard vergibt eine Transaktions-ID pro Eintausch; wer die IDs dokumentiert, kann sie später dem Casino-Konto zuordnen. Die Paysafecard selbst bietet keinen Chargeback — es gibt keinen Intermediär, der die Zahlung rückgängig machen könnte. Wer hier verloren hat, geht den Zivilrechtsweg, und die Dokumentation ist doppelt wichtig: jede Transaktions-ID zählt.

Casino-Rückforderung im Praxistest: Wer zahlt zurück – und wer sich wehrt

Online-Casino AT-Konzession Sitz / Lizenz Rückforderung möglich Marktanteil
Win2day Ja Österreichische Lotterien GmbH Nein 39,18 %
Bwin Nein Malta / Gibraltar (Entain plc) Ja 7,20 %
Bet365 Nein Hillside (New Media) Ltd Ja 9,23 %
Mr Green Nein Malta / MGA (Mr Green Ltd) Ja 3,26 %
Tipico Nein Malta (Tipico Co. Ltd) Ja 2,25 %
Interwetten Nein Malta (Interwetten Gaming Ltd) Ja 4,03 %
Bet-at-home Nein Malta (Bet-at-home) Ja 1,37 %
Betway Nein Malta / MGA (Betway Limited) Ja 0,97 %
NetBet Nein Malta (NetBet Enterprises Ltd) Ja 0,85 %
LeoVegas Nein Malta / MGA (LeoVegas AB) Ja 0,47 %

Was die Tabelle zeigt, ist ein Markt, in dem ein einziger konzessionierter Anbieter (Win2day) gegen neun nicht konzessionierte steht — und genau diese Asymmetrie ist der Hebel der Rückforderung. Wer bei einem der neun nicht konzessionierten Anbieter gespielt hat, kann seine Verluste zurückfordern; wer bei Win2day gespielt hat, nicht. Der Marktanteil der neun liegt zusammen bei etwa 30 %, gemessen am gesamten österreichischen Online-Glücksspielmarkt — und damit im Bereich, in dem sich Rückforderung lohnt.

Win2day – der einzige konzessionierte Anbieter Österreichs

Win2day ist der einzige Online-Anbieter mit österreichischer Konzession, betrieben von der Österreichischen Lotterien GmbH, einer Tochter der Casinos Austria AG. Die Konzession läuft bis 30. September 2027 und wird vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) überwacht. Wer hier spielt, spielt legal — und wer hier verliert, hat keinen Rückforderungsanspruch. Verluste bei Win2day sind endgültig.

Was Win2day vom Rest des Marktes unterscheidet, ist die Spielerschutz-Infrastruktur: das verpflichtende Win2day-Limit, das jeder Spieler bei der Registrierung setzen muss, die Selbstsperre, die spielpausen erzwingt, und die BMF-Stabsstelle für Spielerschutz, die seit 2010 als übergeordnete Stelle für Spielerschutz-Fragen fungiert. Was Win2day nicht hat, ist ein marktweiter Ausschluss — eine Sperre bei Win2day sperrt nicht bei anderen Anbietern. Das ist eine Lücke, die erst die Reform 2027 schließen wird.

Win2day ist in dieser Übersicht nicht als Rückforderungsziel aufgeführt, sondern als Referenzpunkt: jeder andere Anbieter in dieser Liste ist im Verhältnis zu Win2day nicht konzessioniert — und damit rückforderbar.

Bwin – Marktführer unter den Rückforderungsfällen

Bwin gehört zur Entain plc, einer der größten Glücksspielkonzerne weltweit, und operiert von Malta und Gibraltar aus. In Österreich hat Bwin keinen Marktanteil, der dem von Win2day das Wasser reichen könnte — aber mit 7,20 % ist Bwin der größte nicht konzessionierte Anbieter im Markt, und entsprechend viele Rückforderungsfälle laufen gegen Bwin.

Was Bwin für Rückforderungen interessant macht, ist die Kombination aus hohem Marktanteil und EU-Sitz. Die Vollstreckung eines österreichischen Titels gegen Bwin läuft über die EuGVVO; das ist aufwendiger als eine innerösterreichische Exekution, aber deutlich einfacher als gegen einen Offshore-Anbieter. Mehrere österreichische Kanzleien — silber.legal, Casinoklage — nennen Bwin explizit als rückforderbar; die OGH-Rechtsprechung der letzten zwölf Monate trifft Bwin direkt.

Bet365 – der Rekordfall mit 500.000 EUR

Bet365 gehört zur Hillside (New Media) Ltd, sitzt im Vereinigten Königreich und operiert international. In Österreich ist Bet365 mit 9,23 % der größte nicht konzessionierte Anbieter überhaupt — und entsprechend prominent in der Rückforderungspraxis.

Der Rekordfall gegen Bet365 ist das Urteil des Landesgerichts Salzburg: rund 500.000 EUR wurden rechtskräftig zugesprochen, auf Basis einer Spielsucht-Diagnose und der daraus resultierenden partiellen Geschäftsunfähigkeit des Spielers. Das ist der höchste dokumentierte Einzelbetrag unter den hier aufgeführten Fällen, und er zeigt, was möglich ist, wenn ein Spieler die medizinische Diagnose sauber dokumentiert. Bet365 ist ein Anbieter, der sich vergleicht, wenn er merkt, dass ein gerichtliches Verfahren droht — und das macht Bet365 zu einem Ziel, das sich für Prozessfinanzierer besonders lohnt.

Mr Green – 2.010 EUR und die OGH-Bestätigung

Mr Green gehört zur Mr Green Ltd, die unter dem Dach von William Hill und 888 Holdings operiert; Lizenz in Malta über die Malta Gaming Authority. Mit 3,26 % Marktanteil ist Mr Green ein mittelgroßer Anbieter im österreichischen Markt, der von mehreren Kanzleien als rückforderbar genannt wird.

Der dokumentierte Fall gegen Mr Green zeigt, dass auch bei kleineren Streitwerten erfolgreich gegen nicht konzessionierte Anbieter vorgegangen werden kann. Die Bestätigung der unteren Instanzen verdeutlicht, dass die Rechtsprechung auch hier zugunsten des Spielers greift. Mr Green ist ein Beispiel für einen Anbieter, bei dem sich die Rückforderung auch bei überschaubaren Summen lohnt.

Tipico – österreichische Marke, maltesische Lizenz

Tipico gehört zur Tipico Co. Ltd, sitzt in Malta, ist aber in Österreich als Marke stark sichtbar — vor allem im Bereich Sportwetten. Mit 2,25 % Marktanteil ist Tipico im mittleren Bereich, und die fehlende AT-Konzession macht den Anbieter zu einem Rückforderungsziel.

Silber.legal und Casinoklage nennen Tipico explizit als rückforderbar; die OGH-Rechtsprechung greift hier wie bei jedem anderen nicht konzessionierten Anbieter. Was Tipico von anderen Anbietern unterscheidet, ist die Markenpräsenz in Österreich — der Anbieter ist vielen Spielern namentlich bekannt, was die Hemmschwelle für eine Rückforderung senkt.

Interwetten – eigener Rückforderungs-Schwerpunkt bei Prozessfinanzierern

Interwetten gehört zur Interwetten Gaming Ltd, sitzt in St. Julian’s auf Malta, und ist mit 4,03 % Marktanteil einer der größeren nicht konzessionierten Anbieter im österreichischen Markt. Was Interwetten von anderen unterscheidet, ist die eigene Behandlung durch Prozessfinanzierer: CasinoHelp und MsFin haben jeweils eigene Interwetten-Rückforderungsseiten — ein Indikator für die Fallzahl.

Wer bei Interwetten verloren hat, findet eine eigene Anlaufstelle; wer sich für eine Rückforderung interessiert, kann zwischen verschiedenen Finanzierern wählen. Das macht Interwetten zu einem der einfacheren Fälle in der Liste — nicht weil die Rechtslage anders ist, sondern weil die Infrastruktur besser ausgebaut ist.

Bet-at-home – 63.000 EUR in der Schwebe

Bet-at-home gehört zur Bet-at-home, sitzt in Malta, und ist mit 1,37 % Marktanteil ein kleinerer Anbieter. Wer bei Bet-at-home verloren hat, kann sich auf die OGH-Rechtsprechung berufen. Für Spieler mit eigenen Ansprüchen ist dies ein wichtiger Hinweis, dass auch gegen diesen Anbieter erfolgreich geklagt werden kann.

Betway – Super-Group-Tochter im Visier der Kanzleien

Betway gehört zur Betway Limited, einem Teil der Super Group; Lizenz in Malta über die MGA. Mit 0,97 % Marktanteil ist Betway ein kleiner Anbieter, der aber von silber.legal und Padron explizit als rückforderbar genannt wird.

Was Betway zeigt, ist, dass auch kleine Marktanteile nicht vor Rückforderung schützen. Die OGH-Rechtsprechung kennt keine Bagatellgrenze nach unten — wer bei einem nicht konzessionierten Anbieter gespielt hat, kann seine Verluste zurückfordern, unabhängig davon, wie groß oder klein der Anbieter ist.

NetBet – geringer Marktanteil, dennoch auf der Radar-Liste

NetBet gehört zur NetBet Enterprises Ltd und ist mit 0,85 % Marktanteil der zweitkleinste Anbieter in dieser Liste. Auch NetBet wird von silber.legal und Padron als rückforderbar genannt — ein Hinweis darauf, dass die Kanzleien den Anbieter auf dem Radar haben.

Für Spieler bedeutet das: auch bei einem kleinen Anbieter lohnt sich die Anfrage. Die Transaktionsliste zu beschaffen ist der erste Schritt; ob ein Prozessfinanzierer den Fall übernimmt, hängt vom Streitwert ab.

LeoVegas – MGM-Tochter mit MGA-Lizenz

LeoVegas gehört zur LeoVegas AB, einem Teil der MGM Resorts; Lizenz in Malta über die MGA. Mit 0,47 % Marktanteil ist LeoVegas der kleinste Anbieter in dieser Liste — und der einzige, der ausschließlich als Mobile-Casino auftritt.

Auch LeoVegas wird von silber.legal und Padronus als rückforderbar genannt. Die Fallzahl ist naturgemäß kleiner, weil LeoVegas im österreichischen Markt weniger sichtbar ist; aber die Rechtslage unterscheidet nicht nach Marktanteil.

Spielsucht als Rückforderungsgrund: Wenn die Erkrankung zum rechtlichen Hebel wird

Spielsucht ist nicht nur ein persönliches Problem, das behandelt werden muss — sie ist ein rechtlicher Hebel, der den Rückforderungsanspruch erheblich verstärkt. Wer als spielsuchtkrank diagnostiziert ist, kann sich auf partielle Geschäftsunfähigkeit berufen, und diese Konstruktion steht eigenständig neben der fehlenden Konzession als Nichtigkeitsgrund.

Die Zahlen zum Vorkommen sind hoch: das Gesundheitsportal der Republik Österreich schätzt 40.000 bis 60.000 Menschen mit Glücksspielsucht in Österreich; bei Online-Glücksspielen gehen Schätzungen von etwa 60.000 Betroffenen aus, Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren besonders betroffen. Das ist kein Randphänomen; das ist ein erheblicher Teil der Spielerbasis.

Was das juristisch bedeutet, hat das Landesgericht Salzburg im Bet365-Fall gezeigt: rund 500.000 EUR wurden zugesprochen, weil der Kläger seine Spielsucht und die daraus resultierende partielle Geschäftsunfähigkeit dokumentieren konnte. Ohne diese Diagnose wäre der Fall nach den üblichen Regeln — Konzession, Nettoverlust, Rückforderung — gelaufen; mit der Diagnose wurde er zum höchsten dokumentierten Einzelfall.

Selbstsperre und Spielerschutz: Was das System leistet – und wo es versagt

Das österreichische Spielerschutzsystem ruht auf zwei Säulen: der Win2day-Limit- und Selbstsperre-Pflicht, und der BMF-Stabsstelle für Spielerschutz, die seit 2010 als übergeordnete Stelle fungiert. Was das System leistet, ist die Eindämmung des konzessionierten Angebots; was es nicht leistet, ist der Schutz vor nicht konzessionierten Anbietern.

Es gibt in Österreich kein marktweites Sperrsystem wie das deutsche OASIS. Wer sich bei Win2day sperrt, ist bei Bwin, Bet365 und allen anderen nicht konzessionierten Anbietern weiterhin spielbar. Diese Lücke ist der Reform 2027 vorbehalten — sie wird ein übergreifendes Sperrsystem bringen, aber erst ab dem Inkrafttreten.

Hilfe für Spieler gibt es unter: BMF Stabsstelle für Spielerschutz (bmf.gv.at/themen/glücksspiel-spielerschutz), Fachstelle für Glücksspielsucht (fachstelle-glücksspielsucht.at, Beratungsstellen in allen Bundesländern), Spielsuchthilfe Wien (spielsuchthilfe.at, Telefon 01/544 13 57, kostenlos und anonym), und das Gesundheitsportal der Republik Österreich (gesundheit.gv.at) mit Selbsttest.

Wenn die Spielsucht den Vertrag nichtig macht: Das Argument der partiellen Geschäftsunfähigkeit

Die partielle Geschäftsunfähigkeit nach ABGB ist eine eigenständige rechtliche Figur, die neben der fehlenden Konzession greift. Wer als spielsuchtkrank diagnostiziert ist, kann sich auf den Standpunkt stellen, dass er den Glücksspielvertrag in einem Zustand verminderter Entscheidungsfähigkeit geschlossen hat — und der Vertrag deshalb nichtig ist, unabhängig von der Konzessionsfrage.

Das Landesgericht Salzburg hat das im Bet365-Fall bestätigt. Die Voraussetzungen für die Geltendmachung sind klar: eine fachärztliche Diagnose, ein dokumentierter zeitlicher Zusammenhang zwischen Erkrankung und Vertragsabschluss, und die Zuordnung der Verträge zur Erkrankung. Wer diese drei Dinge beibringen kann, hat einen zweiten Boden unter dem Fall — und einen, der vor allem dann greift, wenn die Konzessionsfrage allein nicht ausreicht.

So haben wir recherchiert: Quellen, Kriterien und Grenzen dieser Übersicht

Die Basis dieser Übersicht bilden vier Quellengruppen. Die erste ist die österreichische Rechtsinformationsdatenbank RIS (ris.bka.gv.at), aus der die OGH-Entscheidungen 8 Ob 54/25m, 7 Ob 112/25h, 7 Ob 206/25g und 3 Ob 148/25y stammen, ebenso wie die EuGH-Entscheidung C-77/24 (Wunner). Die zweite sind die österreichischen Kanzleien und Prozessfinanzierer — silber.legal, Casinoklage, Padronus, AdvoFin — deren Webseiten den Stand der Praxis dokumentieren. Die dritte sind öffentliche Stellen: das Bundesministerium für Finanzen (BMF), das Gesundheitsportal der Republik Österreich, und die Fachstelle für Glücksspielsucht. Die vierte sind Foren wie Forum-Glücksspielsucht, die einzelne Erfahrungen dokumentieren.

Was diese Quellen leisten können, ist die Beschreibung der Rechtslage und einzelner Fälle. Was sie nicht leisten können, ist eine vollständige Übersicht: nicht alle Anbieter, die jemals österreichische Spieler hatten, sind erfasst; nicht alle Rückforderungen sind dokumentiert; nicht alle Fälle, in denen eine Rückforderung scheitert, sind öffentlich. Die Auswahl der zehn hier aufgeführten Anbieter folgt zwei Kriterien: Marktanteil in Österreich und Nennung durch österreichische Kanzleien als Rückforderungsziel. Das ergibt eine Liste, die die wichtigsten Fälle abdeckt — aber nicht alle.

Was diese Übersicht nicht leistet, ist eine verdeckte Test-Rückforderung. Wir haben keine anonymen Spielerkonten eröffnet, keine Transaktionslisten angefordert, keine Verfahren durchgespielt. Was wir berichten, beruht auf öffentlich zugänglichen Entscheidungen, Forenberichten und den Angaben der Kanzleien.

Ihr Geld zurückholen: Was Sie aus dieser Übersicht mitnehmen sollten

Die Rechtslage ist klar: Wer bei einem nicht konzessionierten Anbieter gespielt hat, kann seine Verluste zurückfordern. Sechs OGH-Entscheidungen, ein EuGH-Urteil und die ständige Rechtsprechung des OGH stehen auf dieser Seite. Was bleibt, ist die praktische Frage — und die hat drei Dimensionen.

Die erste Dimension ist die Dokumentation. Wer seine Transaktionsliste hat, hat einen Fall; wer sie nicht hat, hat einen, der schwer wird. Transaktionslisten lassen sich beim Anbieter anfordern oder aus Kontoauszügen rekonstruieren — wer noch Zugang zu E-Mail-Bestätigungen oder Kreditkartenabrechnungen hat, ist im Vorteil.

Die zweite Dimension ist die Wegwahl. Wer außergerichtlich vergleichen kann, ist in drei bis sechs Monaten durch — Kostenrisiko überschaubar, Erfolgsprovision typischerweise 19 %. Wer klagen muss, braucht mehr Zeit (sechs bis fünfzehn Monate in erster Instanz), höhere Erfolgsprovision (35–37 %), bekommt aber einen vollstreckbaren Titel. Prozessfinanzierer übernehmen das Kostenrisiko; sie kosten ein Drittel des Ertrags, aber sie machen den Fall überhaupt erst möglich.

Die dritte Dimension ist der Zeitfaktor. Die Reform 2027 wird die Rechtslage ändern — nicht rückwirkend, aber perspektivisch. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuelle Rechtsprechung, die auf seiner Seite steht. Wer zuwartet, läuft Gefahr, dass eine zukünftige Reform den Bestandsschutz für Altverluste nicht ausdrücklich regelt — und dann wird die Frage, was die OGH-Rechtsprechung in fünf Jahren noch wert ist, zu einer offenen.

Was bleibt, ist die Handlungsempfehlung — nicht für einzelne Anbieter, sondern für den gesamten Markt: dokumentieren, vergleichen, handeln. Die Rechtslage ist die beste, die sie seit Jahren war; sie zu nutzen, ist Sache des Spielers.

Häufige Fragen zur Online-Casino-Rückforderung in Österreich

Kann ich meine Spielverluste von einem Online-Casino in Österreich zurückfordern?

Ja, wenn das Casino keine österreichische Konzession hat — und das haben alle Anbieter außer Win2day nicht. Der OGH hat in mindestens sechs Entscheidungen zwischen April 2025 und März 2026 bestätigt, dass die Verträge nichtig sind und Spieler den Nettoverlust zurückfordern können, gestützt auf § 879 ABGB. Rückforderbar ist die Differenz aus Einzahlungen und Auszahlungen, nicht mehr und nicht weniger.

Was kostet es, Spielverluste vom Online-Casino zurückzufordern?

Wenn Sie einen Prozessfinanzierer beauftragen, zahlen Sie nichts im Misserfolgsfall und eine Erfolgsprovision im Erfolgsfall — typischerweise 19 % bei außergerichtlicher Einigung und 35–37 % bei gerichtlichem Verfahren. AdvoFin, CasinoHelp und Padronus arbeiten nach diesem Modell. Wer ohne Prozessfinanzierer klagen will, trägt selbst das Kostenrisiko — Anwalts- und Gerichtskosten kommen vor Erlös.

Wie hoch ist die Erfolgsquote bei der Rückforderung von Online-Casino-Verlusten?

Padronus gibt eine Erfolgsquote von über 90 % an. AdvoFin berichtet von mehr als 75 Mio. EUR zurückgeholter Summe bei über 10.000 betreuten Fällen. Diese Zahlen sind Erfolgsquoten der Finanzierer, keine Gerichtsstatistik — wer seinen Fall selbst durchzieht, hat andere Erfolgsaussichten, abhängig von Anbieter, Streitwert und Vollstreckbarkeit.

Welche Verjährungsfrist gilt für die Rückforderung von Spielverlusten?

Bis zu 30 Jahre — die Verjährungsfrist für bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 1431 ABGB beträgt 30 Jahre ab Kenntnis des Anspruchs. In der Praxis beginnt die Frist mit dem jeweiligen Verlust, sodass Verluste der letzten drei Jahrzehnte rückforderbar sind, soweit die Transaktionsliste reicht.

Funktioniert die Rückforderung auch bei Casinos mit Sitz in Curaçao oder Malta?

Ja, in beiden Fällen. Der OGH hat in 8 Ob 54/25m einen Curaçao-Anbieter zur Rückzahlung verurteilt, und in diversen weiteren Fällen Malta-Anbieter. Vollstreckbar sind beide: Malta über die EuGVVO, Curaçao über Exekutionsverfahren — aufwendiger, aber möglich, wie Vergleiche gegen Curaçao-Casinos zeigen.

Kann ich mit einer Kreditkarte oder PayPal die Zahlung rückbuchen lassen?

Bei Kreditkarten ja, über den Chargeback — die Bank storniert die Zahlung, wenn die Begründung „illegale Dienstleistung“ plausibel ist, gestützt auf die OGH-Rechtsprechung. Bei PayPal nein — Glücksspieltransaktionen sind von den Schutzrichtlinien ausgeschlossen. Wer per PayPal eingezahlt hat, muss den Zivilrechtsweg gehen. Bei Lastschrift greift das Widerspruchsrecht binnen sechs Wochen.

Inhalt erstellt vom Team «Beste Online Casinos Österreich»